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Elvis-Rechteinhaber beziffern KI-Training: Labore sollten Musik lizenzieren

Mit 274 Songs mal 150.000 Dollar machen die Rechteinhaber von Elvis aus dem Risiko des KI-Trainings eine Zeile in der Tabelle. Labore sollten Kataloge bezahlen.

Veröffentlicht
25. Oktober 2026
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4 min
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Was ist für ein KI-Labor gefährlicher: ein vages Argument darüber, ob Training unter Fair Use fällt, oder eine Liste von 274 Songtiteln mit einem Preisschild? Die Elvis-Klage gegen Anthropic deutet auf Letzteres hin, und wir meinen, das sollte das Verhalten der Labore ändern.

Die Kurzfassung: Authentic Brands Group, über eine Einheit namens ABG EPE IP LLC, und weitere Kläger, darunter Songwriter-Trusts und die Verlage Abilene Music und Raleigh Music Publishing, haben Anthropic am 23. Oktober vor einem Bundesgericht in Nordkalifornien verklagt. Wie Infobae berichtet, behaupten sie, Claude sei ohne Erlaubnis mit 274 Presley-Songs trainiert worden. Sie fordern 41,1 Millionen Dollar, also den Höchstsatz von 150.000 Dollar mal 274 Werke. Hinzu kommen rund 7,5 Millionen für das Umgehen von Zugangskontrollen und das Entfernen von Rechteinformationen, außerdem die Vernichtung der unerlaubten Kopien und ein Geschworenenprozess. Anthropic hatte sich zum Zeitpunkt der Berichterstattung nicht öffentlich geäußert.

Das zählbare Werk ist die neue Risikoeinheit

Der abstrakte Streit um Fair Use lässt sich schwer bepreisen. Ein Katalog schon. Sobald ein Kläger 274 konkrete Werke benennen kann, ist die Berechnung des gesetzlichen Schadenersatzes bloße Arithmetik. Deshalb ist die Zahl von 41 Millionen Dollar wichtiger, als ihre Höhe vermuten lässt. Für ein Unternehmen von Anthropics Größe ist sie wohl nicht existenzbedrohend, aber sie ist eine wiederholbare Vorlage. Die Klage reiht sich in eine lange Folge von Musikklagen gegen Anthropic ein, darunter die von Universal Music Publishing, Concord und BMG sowie eine Klage von Reservoir wegen 853 Kompositionen.

Multipliziert man diese Vorlage mit allen Katalogen der Welt, ist das Risiko keine juristische Kuriosität mehr. Es wird zu wiederkehrenden Kosten, ob es je zu einem Urteil kommt oder nicht. Unserer Ansicht nach ist das der Punkt, an dem die Finanzabteilungen und nicht die Juristen nach Lizenzen verlangen.

Ein Sieg beim Training rettet womöglich nicht

Labore stützen sich oft auf das Argument, Training sei Fair Use. Sie könnten damit sogar gewinnen. Doch wie die Analyse von Mubert festhält und dabei Forbes zitiert, entschied Richter William Alsup 2025 im Bücherfall gegen Anthropic, dass Training mit urheberrechtlich geschützten Texten als Fair Use gelten könne, das Speichern von Millionen raubkopierter Bücher in einer dauerhaften Bibliothek jedoch nicht. Auch die Elvis-Klage legt Gewicht darauf, wie die Daten beschafft wurden, einschließlich der mutmaßlichen Umgehung von Schutzmaßnahmen auf lizenzierten Plattformen.

Das ist eine schwächere Position als „Wir haben es transformiert“. Man kann die philosophische Frage gewinnen und trotzdem bei der Beschaffung verlieren. Wir würden keine Roadmap auf diese Unterscheidung wetten.

Das peinlichste Beweisstück ist der Chatbot selbst

Die Klageschrift zitiert eine Antwort, in der Claude auf die Bitte, Presley-Songs für ein modernes Publikum neu zu gestalten, angeblich sagte, die Ergebnisse blieben den Originalen sehr nah, mit derselben Struktur und wiederverwendeten Hooks. Sie seien außerdem angeblich näher an einer Reproduktion des geschützten Songs als daran, davon „inspiriert“ zu sein. Hier ist Vorsicht geboten: Es ist die Darstellung der Kläger zu einer Ausgabe, und ein Gericht wird sie prüfen. Als PR-Problem ist es aber brutal. Die Kläger nutzen es, um zu argumentieren, dass die Schutzvorkehrungen, die Anthropic nach früheren Klagen eingeführt haben will, nicht ausreichen.

Und dann ist da der Name. Geschworene wissen, wer Elvis ist, und die meisten haben nie von ABKCO gehört, wie Mubert es ausdrückt. Die Rechtstheorie ist nicht neu, das Gesicht dazu schon.

Was Labore tun sollten

Unsere Empfehlung ist schlicht: lizenzieren. Nicht weil die Rechtslage gegen sie entschieden wäre, denn das ist sie nicht, sondern weil Rechtsstreit in Dutzenden Fällen ein langsamer Weg ist, Gewissheit zu erkaufen. Ein Weg zeichnet sich bereits ab: Suno einigte sich im vergangenen Jahr mit Warner Music Group, während der Streit mit Universal und Sony Music weiterlief. Auch Vice weist darauf hin, dass solche Auseinandersetzungen oft mit Vergleichen und stillen Partnerschaften enden.

Es gibt ein berechtigtes Gegenargument. Die Lizenzierung aller Kataloge könnte die größten Akteure festigen und kleinere Labore sowie offene Projekte ausschließen. Das ist ein realer Preis und ein Grund, auf kollektive oder standardisierte Lizenzen statt auf Einzelabkommen zu drängen. Doch „Das wäre schwierig“ ist keine Verteidigung, und die Rechteinhaber zeigen nun, dass sie Song für Song zählen werden.

Das Fazit: Die Elvis-Klage bringt keine neue Rechtsdogmatik, macht aber den Preis sichtbar. Ein Risiko, das in eine Tabelle passt, lässt sich abkaufen. Labore, die jetzt verhandeln, tun das zu besseren Bedingungen als jene, die auf eine Jury in einem Saal voller Menschen warten, die „Can't Help Falling in Love“ summen.

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